3.11.2016, Donnerstag, 19 Uhr, Melanchthonianum HS XVIII
Flucht und Zwangsmigration haben in verschiedener Hinsicht genderspezifische Ursachen und Auswirkungen – sowohl bezüglich Fluchtgründen, Fluchtzielen, aber auch bezüglich besonderer Gefährdungslagen. Nach einem Überblick über diese genderspezifischen Aspekte von Flucht sowie über die Rechtssystematik des deutschen und europäischen Asylrechts nimmt der Vortrag insbesondere die Anerkennung von geschlechtsspezifischen Fluchtursachen ins Auge. Ausgehend vom Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention soll aufgezeigt werden, wie in der früheren Rechtsprechung in Deutschland genderspezifische Verfolgung ausgeblendet wurde und wie queerfeministische Akteur*innen hier positive Veränderung in der Anerkennungspraxis erringen konnten. Weiterhin wird beleuchtet, welche Geschlechterkonstruktionen hinter dieser Einordnung stecken und wie dadurch die Gefahr der Essentialisierung von Identitäten besteht.
Hinweis:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch beleidigende, sexistische, rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Gleiches gilt für Personen, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch derartiges Verhalten in Erscheinung getreten sind.